Der § 20 befasst sich mit Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie dienen der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und sollen hier besonders zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten.
In der Praxis bedeutet das, daß wir als zertifizierter Anbieter verschiedene Kurse anbieten, deren Bezahlung nach der Teilnahme an mindestens 80 % der Kurseinheiten von den Krankenkassen bezuschusst werden. Dieser Zuschuss fällt von Krankenkasse zu Krankenkasse anders aus.
Die von uns angebotenen Kurse sind durch verschiedene Krankenkassen genehmigt.
Ein besonderes Angebot besteht in der Zusammenarbeit mit der BKK Oetker. Die Krankenkasse unterstützt ihre Patienten bei uns mit zwei Kursen im Jahr, die zu 85 % bezuschusst werden.
Der Vorteil zu anderen Präventionskursen: